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Telefonisches Erstgespräch

In dem telefonischen Erstgespräch kann ich Ihnen erste Antworten auf Ihre Fragen geben und Sie gewinnen einen ersten Eindruck von mir. Selbstverständlich ist dieses Vorgespräch kostenfrei und dauert maximal 10 Minuten. 

 

Telefonische Beratung 

Manchmal bleiben am Ende einer Sitzung doch noch Fragen offen, die ohne großen Aufwand für den Klienten am Telefon geklärt werden können. Hier biete ich Ihnen gern ein Telefonat an. Im Nachgang an dieses Telefonat übersende ich Ihnen eine Rechnung über die Dauer des Gespräches gemessen an meinem Stundensatz (siehe unten "Honorar").

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Honorar:

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SELBSTZAHLER

Einzelsitzung:                      70 Min á:        180,- Euro*

Hypnose/EMDR/PiTT         70 Min á:        200,- Euro*

Paartherapie                       70 Min. á:       200,- Euro*

Somatic Release               140 Min á:        350,- Euro*

Längere Sitzungen werden entsprechend des Stundenhonorars berechnet. 

* Die Taktung erfolgt 15-minütlich á €35,- und fällt automatisch an.

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Mein Honorar bezahlen Sie bitte direkt im Anschluss Ihrer Therapiesitzung in bar.

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Das Erstgespräch dient zum gegenseitigem Kennenlernen & Anamnese und dauert 70 Min.

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Absage / Storno

Sofern Sie mir einen Termin absagen müssen, können Sie dies kostenfrei bis 48 Stunden vor unserem vereinbarten Termin tun. Für Termine, die weniger als 48 Stunden oder am Wochenende vor dem Termin oder gar nicht abgesagt werden, berechne ich mein volles Honorar, sofern ich diesen Termin nicht neu belegen kann.

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ABRECHNUNG über die private Krankenkasse:

Hierbei richte ich mich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und berechne den 3,5 fachen Satz (bspw. 50 Min. Sitzung).

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Die Gebühren der GebüH wurden vor mehr als 20 Jahren festgelegt und sind für Heilpraktiker und Versicherungen nicht verbindlich.

Deswegen werden die Positionen an die aktuelle Preissituation angepasst. Aus diesem Grund erstatten die Leistungsträger unterschiedlich. Hieraus resultiert, dass es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten für Sie in der Abrechnung kommen kann. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie dann mit Ihrem Leistungsträger abrechnen.

Im Anschluss an unsere Sitzung(en) erhalten Sie eine Rechnung.

Diese sind innerhalb von 7 Tagen auf das von mir benannte Bankkonto zu überweisen und zwar unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten bereits bezahlt hat.

Probatorische Sitzungen (5 Sitzungen werden i.d.R. von der PKV übernommen), rechne ich mit € 180,-- ab.

Ablehnung einer Kostenerstattung oder eine Teilerstattung haben keinen Einfluss auf das geschuldete Honorar.

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Vorteile der reinen Privatleistung

Geringe Wartezeiten. In der Regel bekommen Sie innerhalb von 2-3 Wochen einen Termin bei mir.

Absoluter Datenschutz. Keine Weitergabe von Diagnosen an Ihre Krankenkasse (somit auch keine Nachteile bei z. B. Versicherungsverträgen etc.)

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Bezahlung

Die Kosten meiner Behandlungen sind meist als „Selbstzahler“ zu begleichen. Zeitgleich gibt es keine Einträge in das „Krankenkassensystem“, wodurch es später zu Problemen mit Versicherungswechseln oder Erhöhung des Versicherungsschutzes kommen kann, wie man im Bereich der Beratung, Therapie und Psychotherapie leider oft die Erfahrung in der Vergangenheit machen musste“.

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Private Kranken-Zusatzversicherung für Psychotherapie

Falls Sie das Behandlungshonorar privat nicht aufbringen können und auch nicht privat krankenversichert sind, sollten Sie über eine private Kranken-Zusatzversicherung (PZV) für gesetzlich Krankenversicherte nachdenken. Eine solche private Zusatzversicherung ist schon ab ca. 20 Euro im Monat erhältlich, abhängig von Ihrem Lebensalter und von den Ergebnissen Ihrer Gesundheitsprüfung.

Die Zusatzversicherungen beteiligen sich bei der Finanzierung Ihres Therapieplatzes. Achten Sie darauf, dass Heilpraktikerbehandlungen übernommen werden und "Psychotherapie" hierbei nicht aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen ist.

Wichtig für Sie zu wissen: Die PZV sollte vor der Feststellung Ihrer Symptome bzw. vor der Diagnosestellung abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie auch die Wartezeiten (3 bis 8 Monate nach Versicherungsabschluss), bevor die erste Rechnung erstattet werden kann.

Bei Schwierigkeiten der Kostenübernahme durch ihre persönliche Lebenssituation sprechen Sie mich bitte persönlich an.

Ich verspreche Ihnen – wir finden einen Weg.

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Private Krankenversicherungen

Mittlerweile nimmt die Bereitschaft bei den privaten Krankenversicherungen zu, auch die Behandlungen vom Heilpraktiker für Psychotherapie für die Versicherten zu übernehmen. Bitte erfragen Sie dies VOR der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Bei Bedarf unterstütze ich Sie gerne mit einem Antragsformular für Ihre private Krankenkasse.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen

Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten für eine selbsterbrachte Leistung Kosten entstanden sind (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereiterklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen "Heilpraktiker für Psychotherapie" (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten. Ich möchte Ihnen jedoch den Hinweis geben, dass dies sehr selten der Fall ist.

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Wichtig

Bitte klären Sie körperliche / medizinische Erkrankungen vor einer Sitzung unbedingt erst mit einer Fachperson (Arzt) ab. Die Termine bei mir ersetzen in keinster Weise den Besuch bei einem Arzt. 

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